Rechtliches
Schwimmkörper am Wolfgangsee
Hier eine Übersicht der Gemeinde St. Gilgen am Wolfgangsee über die zeitlichen Beschränkungen für Motorboote auf dem Aber- oder Wolfgangsee für den Salzburger Teil des Sees https://www.gemgilgen.at/Buergerservice/Motorboote-am-Wolfgangsee Leider weist dieser Beitrag auch recht eindeutig darauf hin, dass die Verwendung eines elektromotorisierten Schwimmköpers mit mehr als 100 Watt auf Salzburger Seen verboten ist. Gemäß den einschlägigen Bestimmungen in den Verordnungen des Landeshauptmannes von Salzburg über schifffahrtspolizeiliche Verkehrsbeschränkungen auf Salzburger Seen ist der Betrieb von Schwimmkörpern mit Maschinenantrieb durch mehr als 100 Watt leistende Elektromotoren verboten. Unter dieses Verbot fallen daher auch die gegenständlichen Surfbretter mit Elektromotor. Aufgrund der Tatsache, dass auf Weiterlesen…