Nach vielen Absagen einzelner österreichischer Bezirkshauptmannschaften zur Frage ob man ein E-Foil im zuständigen Bereich verwenden darf, gibt es eine sehr überraschende Nachricht der BH Kirchdorf. Diese bestätigt, dass die Verwendung eines Schwimmkörpers mit elektrischem Antrieb (wie z.B. ein E-Foil) am Stausee Klaus in Oberösterreich nicht verboten ist.

Da es sich beim Stausee Klaus rechtlich um keinen See sondern um die aufgestaute Steyr und damit um einen Fluss handelt kommt die oberösterreichische Fluss-Verordnung 2000 zur Geltung. Laut Bezirkshauptmannschaft ist in Oberösterreich nach der Verordnung des Landeshauptmannes auf Flüssen die Verwendung eines nach dem Schifffahrtsgesetz eingestuften Schwimmkörpers, der nicht mit einem Verbrennungsmotor ausgestattet ist, nicht verboten und somit erlaubt.

Wir staunen und freuen uns über diese neuen Informationen, dass ein Stausee rechtlich in Oberösterreich kein See sondern ein Fluss ist.

Somit freie Fahrt am Stausee Klaus für alle E-Foils.


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